Skibörse
| Termin & Ort | |
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Sonntag - 17. Oktober 2010 - Gemeindehalle Kirchheim/Neckar |
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| Info | ||
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Kauf und Verkauf von gut erhaltenen, gebrauchten Wintersportartikeln und Inlinern. Beratung über Ski- und Snowboardausrüstung sowie Skibekleidung durch unsere Übungsleiter.
Wintersportartikel dienen nicht nur dazu, den Wintersport auszuüben, sondern sie müssen auch ein Mindestmaß an Sicherheit garantieren, wenn der Sportler sich nicht einer erhöhten Unfallgefahr aussetzen will. Aus diesem Grund müssen gebrauchte Wintersportartikel bestimmten qualitativen Mindestanforderungen genügen. Haben Sie deshalb bitte Verständnis, wenn wir nicht alle Ausrüstungsteile annehmen werden. Wir möchten, dass die Käufer mit der so erworbenen Ausrüstung den Wintersport sicher und mit Freude ausüben können. Wir behalten uns vor, wenn nach der Annahme festgestellt wird, dass das Sportgerät bzw. Stiefel oder Kleidungsstück nicht funktionstüchtig ist, es nachträglich noch aus dem Verkaufsangebot zu nehmen. |
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| Warenannahme | |
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Samstag, den 16.10.2010 von 14.00 bis 15.30 Uhr im Foyer Sonntag, den 17.10.2010 von 9.30 bis 10.30 Uhr im Foyer |
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| Einlass & Verkauf | |
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| Am Sonntag, ab 10.30 Uhr über den Sportlereingang | |
| Verkaufserlöse | |
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Die Auszahlung erzielter Verkaufserlöse kann aus
organisatorischen Gründen erst ab 12.00 Uhr erfolgen. |
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| SCK-Frühschoppen | |
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| Am Sonntag ab 9.30 Uhr wird im Nebenzimmer der Gemeindehalle ein SCK-Frühschoppen mit Weißwurst und Weißbier angeboten. Ab 10.30 Uhr verkauft die SCK-Jugend Kaffee und Kuchen. | |
| Kinderbetreuung | |
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| In der Zeit von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr wird am Sonntag im Gymnastikraum der Gemeindehalle eine Kinderbetreuung durchgeführt. Malen - Spielen - Basteln | |
| Vermittlungsgebühr | |
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| Für jeden verkauften Artikel werden für die anfallenden Organisations- bzw. Verwaltungskosten vom erzielten Verkaufserlös 10 %, jedoch mindestens 2.-€ , als Bearbeitungsgebühr einbehalten. | |
| Haftung | |
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| Für den Kauf von Wintersportartikeln gilt, dass der Käufer auf eigenes Risiko handelt. Er kann weder den Verkäufer für mögliche Mängel der erworbenen Ausrüstung haftbar machen, noch vom Veranstalter (SCK) eine Gewährleistung für die Mängelfreiheit erworbener Waren verlangen.Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung des Verkäufers. Der SCK tritt nur als Organisator der Veranstaltung in Funktion | |